Ablauf des Erwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren

Sollte eine Immobilie Ihr Interesse finden, sprechen Sie den im Angebot benannten Makler direkt an. Dieser hält ein Exposé vor und wird Ihnen dieses übersenden. In den allermeisten Fällen können Sie über das Maklerbüro auch einen Besichtigungstermin vereinbaren. Nur selten sind die Termine nicht Ihren Terminwünschen entsprechend zu vereinbaren. Gelegentlich kann es vorkommen, dass nur wenige Besichtigungen gebündelt mit mehreren Interessenten möglich sind. Bei näherem Interesse nach der Besichtigung wird der Makler Sie mit allen erforderlichen und relevanten Unterlagen versorgen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass z. B. Grundrisszeichnungen oder Mietverträge nicht beigebracht werden können. Der Makler wird jedoch alles daran setzen, eine bestmögliche Datenlage bereitzustellen.

Ist die Kaufentscheidung gefallen, ist vor dem Versteigerungstermin zwingend die Finanzierung des Erwerbs nachzuweisen. Auch hier begleitet Sie der Makler gerne. Er wird die bei einer Bank einzureichenden Finanzierungsunterlagen (die das Objekt betreffen) aufbereitet haben und Ihnen oder Ihrer Bank bereitstellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den ‘Finanzierungsnachweis’ zu erbringen:

  • Überweisung eines Betrages in Höhe von ca. 10 % des Verkehrswertes an die Gerichtskasse unter Angabe des Aktenzeichens und des Namens. Sollten Sie den Zuschlag nicht erhalten, erstattet die Gerichtskasse den eingezahlten Betrag kurzfristig. Dieser Betrag sollte spätestens etwa eine Woche vor dem Versteigerungstermin auf dem Konto der Gerichtskasse eingehen. Sollten Sie den Zuschlag nicht erhalten, erstattet die Gerichtskasse den eingezahlten Betrag kurzfristig.

  • Ebenfalls kann die Sicherheit in Form eines Bundesbankscheck oder Landeszentralbankscheck erbracht werden. Diesen Scheck erhalten Sie ebenfalls über Ihr Kreditinstitut.Es ist jedoch zu beachten, dass dieser frühestens 3 Tage vor dem Versteigerungstermin ausgestellt wird! Eine weitere Variante ist die Vorlage eines Verrechnungsschecks oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft, der von einer in Deutschland zugelassenen Bank ausgestellt und im Inland zahlbar ist. Ein Scheck von Ihrem Konto ist im Versteigerungsverfahren nutzlos!

  • Letztlich besteht noch die Möglichkeit sich in Abstimmung mit der das Verfahren betreibenden Bank dahingehend zu verständigen, dass auch eine Finanzierungsbestätigung einer im Inland gelegenen Bank als ausreichende Sicherheit anerkannt wird. Dies ist jedoch vom good will der betreibenden Bank abhängig.



In jedem Fall raten wir dringend, das Thema Sicherheitsleistung mit dem zuständigen Makler in jedem Einzelfall zu besprechen!!!

Gut über die Immobilie informiert und mit einer Finanzierung und der formal richtigen Bestätigung bzw. Sicherheit ausgestattet, kann man nunmehr gespannt und gut vorbereitet dem Versteigerungstermin entgegen sehen.

Im Versteigerungstermin beträgt die Bietzeit (mindestens) 30 Minuten. Zu Beginn teilt der Rechtspfleger, der dem Termin vorsitzt, den Grundbuchbestand mit. Dann wird die Bietzeit eröffnet. Unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses kann nun jeder ein Gebot abgeben, der die Sicherheitsleistung hinterlegt hat. Die maximale Höhe des Gebotes, das abgegeben wird, sollte man sich vorher genau überlagen und sich konsequent daran halten. Meist verlaufen die Versteigerungstermine wenig spektakulär. In aller Regel gibt es zu Beginn der Bietzeit einige Gebote, dann kommt gegen Ende der Bietzeit oft erst wieder Dynamik in die Angelegenheit. Sollten über die 30 Minuten hinaus Gebote abgegeben werden, berücksichtigt der Rechtspfleger diese natürlich noch.

Sofern Sie das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten Sie den Zuschlag und sind mit Zuschlagserteilung Eigentümer.